„Die
Behörde beantwortete die Fragen zwar, doch wurden die Antworten in den
nichtöffentlichen Teil der Sitzung verlegt und zudem als
‚Verschlusssache-Geheim‘ eingestuft. Das ist die zweithöchste der vier
Geheimhaltungsstufen, anzuwenden ‚wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte
die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder
gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen kann.'“
Als ob ein solches Vorgehen noch verwundern würde. Die gesamte
Ermittlungsarbeit bezüglilch der rechten Anschläge in Neukölln zeigt nur
wieder einmal, dass sich auf staatliche Behörden im Kampf gegen rechte
Strukturen in Berlin und anderswo nicht verlassen werden kann. Antifa in
die Offensive – Verfassungsschutz auflösen!