Nach dem Beschluss des OLG Frankfurt darf Kristina Hänel nicht mehr über Schwangerschaftsabbrüche auf ihrer Website informieren. Bis der anachronistische §219a StGB gekippt wird, braucht es daher nun eine Informationsoffensive!
Das Solidaritätskomitee veröffentlicht hier die Informationen, die die Gießener Ärztin Kristina Hänel bisher auf ihrer Website zum Thema Schwangerschaftsabbruch für ihre Patient*innen zu Verfügung gestellt hatte.