Die aufgrund von Plakaten mit abgebildeten Neuköllner Neonazi angezeigten Antifaschist_innen sind bei dem heutigen Prozess freigesprochen worden. Dabei stellte sich auch heraus, dass die treibende Kraft hinter dem Verfahren wieder einmal der Verfolgungseifer der Berliner Staatsanwaltschaft gegen linke und antifaschistische Strukturen war:
„Besonders interessant ist dabei, dass Sebastian T. selbst angibt, sich durch die Plakate überhaupt nicht in seiner Ehre verletzt zu sehen, wie der Beklagtenanwalt Lukas Theune anmerkt. »Die Staatsanwaltschaft setzt sich hier für die Ehre eines schwerkriminellen und hochgefährlichen Neonazis ein« […]. Nicht das einzig Bemerkenswerte an dem Fall: So hatten die Polizisten, die die drei jungen Männer beim Plakatieren gesehen haben wollen, selbst gar keine Strafanzeige gestellt, sondern lediglich einen Bericht über den Vorfall verfasst. »Wir haben darin keine Straftat erkannt, die Plakate ließen sich ja leicht wieder entfernen«, sagt einer der Polizisten im Zeugenstand. Ähnlich äußert sich sein Kollege, der offenbar nicht so ganz zu verstehen scheint, warum eine solche Lappalie überhaupt vor Gericht landet. Das ist wohl dem Eifer der Staatsanwaltschaft zu verdanken, die zwar in der Neuköllner Terrorserie seit Jahren keine Erfolge vorweisen kann, im Fall der drei jungen Antifaschisten dafür umso größeren Eifer an den Tag legt. So ließ sie trotz des Bagatelldelikts ein halbes Jahr nach der Plakataktion die Wohnungen der drei Angeklagten durchsuchen. Und obwohl dort keinerlei Beweise gefunden werden konnten und selbst der Richter mehrfach darauf hinwirkte, das Verfahren einzustellen, bestand sie auf einem Prozess. Das Verfahren führt wohlgemerkt dieselbe Abteilung der Staatsanwaltschaft, die erst vergangene Woche in die Schlagzeilen geraten war, weil Staatsanwalt Matthias F. wegen seiner Nähe zur AfD befangen sein soll, woraufhin die Generalstaatsanwältin sämtliche Ermittlungsverfahren im Neukölln-Komplex an sich zog.“
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